AGB

 

 

AGB - Auszug der Firma Ehrler-CNC Sandhausen

 

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Firma Ehrler-CNC Sandhausen und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Inanspruchnahme von Ehrler-CNC Dienstleistungen als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von der Firma Ehrler-CNC ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. Ehrler-CNC ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Andern Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zuzahlen.

Angebot

Alle Angebote von Dienstleistungen der Firma Ehrler-CNC sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend und können aufgrund tagesaktueller Preisänderungen variieren. Aufträge werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Die Änderung der Dienstleistung insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Preise

Alle Preise gelten wie schriftlich mit dem Kunde festgehalten (netto Kasse zuzüglich geltender Mehrwertsteuer) .Abgerechnet wird nach Aufwand und Stundensatz.

Für´s Erstellen von Angeboten werden ab dem 23.08.2022 zwischen 25€ und 50€ fällig. Diese Kosten werden bei Auftragsvergabe mit dem Auftrag verrechnet.

Zahlung

Zahlungen sind sofort nach erbringen der Dienstleistung und Rechnungsausstellung fällig. Zahlungsort ist Sandhausen. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller erkennt an ab dem 14. Tag ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz an die Firma Ehrler-CNC zu zahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Diese Zahlungsbedingungen gilt gleichermaßen für Teildienstleistungen, zu denen die Firma Ehrler-CNC grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen die Firma Ehrler-CNC, bereits erbrachte Dienstleistungen durch dritte in Rechnung zu stellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Auftraggeber werden sofort fällig wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät.

Umsatzsteuer

Im Hinblick auf das ab dem 01. Januar 1993 in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Auftraggeber, wenn er außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, der Firma Ehrler-CNC jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben. Der Auftraggeber stellt die Firma Ehrler-CNC von jeglicher Haftung frei die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers ergibt.

Patent- und Urheberrechte

An den von Ehrler-CNC erstellten Programmen (CAD und an den Fertigungsmaschinen programmierten Programmen), Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Dienstleistungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma Ehrler-CNC Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an die Firma Ehrler-CNC zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Firma Ehrler-CNC nicht haftbar gemacht werden.

 

Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma Ehrler-CNC sind, wenn nicht durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Ehrler-CNC, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstiger Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Ehrler-CNC und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist. Haftung für Maschinen, Material und Qualität der gefertigten Teile des Auftraggebers sowie Datenverlust insb. bei Optimierungen oder Ergänzung bestehender, Vertraglich festgelegter, Dienstleistungen ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und besteht in anderen Fällen nicht. Der Kunde ist verpflichtet vor und nach jedem Eingriff in bestehende Dienstleistungen seitens der Firma Ehrler-CNC selbst Qualitätskontrollen durchzuführen und so den Fertigungsprozess sicherzustellen.

Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma Ehrler-CNC. Dieser Vertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvortrag niedergelegt sind. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Allgemeinen.

Anzuwendendes Recht

Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg

Ergänzungen der AGB folgen

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